VERORDNUNG ZUM OSTERFEUER
Auf Grund der derzeitig hohen Brandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg eine Verordnung für das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald herausgegeben:
Osterfeuer dürfen ausschließlich nur am Karsamstag in der Zeit zwischen 15 und 3 Uhr stattfinden. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas „aus dem Ruder“ laufen, verständigen Sie bitte sofort die Feuerwehr unter 122!