Schaumlöscher sind für die Brandklassen A und B zugelassen.
Sie eignen sich vor allem bei Oberflächenbränden; bei Topfbränden sind sie dagegen praktisch wirkungslos. Schaumlöschmittel bilden auf brennbaren Flüssigkeiten, die leichter als Wasser sind, eine gasdichte Schaumdecke. Diese Schaumdecke breitet sich über die gesamte Oberfläche aus und erstickt das Feuer. Durch die hohe Netzwirkung, verbunden mit dem Kühleffekt, eignet sich der Schaum jedoch auch bei Bränden fester Stoffe der Brandklasse A. Da der Löschschaum für die Gesundheit unbedenklich und biologisch abbaubar ist, eignet er sich sehr gut für die privaten Wohnungen. Anders als beim Pulver werden auch die umliegenden Einrichtungsgegenstände durch Schaum weniger beeinträchtigt. Das Feuer kann gezielt bekämpft werden.
Für die Brandklassen B und C sind Kohlendioxidlöscher zugelassen.
Auf Grund seiner Löscheigenschaften wird der CO2-Löscher meist nur in geschlossenen Räumen eingesetzt. Er löscht durch seine erstickende Wirkung, indem der Luftsauerstoff verdrängt wird. Deshalb müssen alle Personen rechtzeitig vorher gewarnt und evakuiert werden. Derjenige, der das Feuer löscht, muss einen Atemschutz tragen und mit dem notwendigen Sauerstoff versorgt werden. Nach Verwendung des Löschmittels muss ausreichend gelüftet werden, bevor ungeschützte Personen den Raum betreten dürfen.